Fachanwalt für Familienrecht
Sie haben sich getrennt und wollen geschieden werden? Sie können die Höhe der Unterhaltsforderung nicht ermitteln? Sie wissen nicht, welchen Teil Ihrer Rente Sie im Fall der Scheidung abgeben müssen? Welche Regelungen müssen hinsichtlich der gemeinsamen minderjährigen Kinder getroffen werden?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Wolfgang Lutz aus Bad Bederkesa hilft Ihnen gerne in allen Fragen des Familienrechts schnell und unbürokratisch.
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Unterhalt
Schon anlässlich der die Scheidung vorbereitenden Trennung können Unterhaltsansprüche entstehen, vorrangig Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüche. Die in dieser Phase dringendste Frage ist die nach der Höhe der Unterhaltsansprüche. Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen ist zu ermitteln, ferner die Bedürftigkeit des Berechtigten und die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Neben den zuvor angesprochenen Themen ist noch eine Vielzahl von weiteren Problemen im Rahmen des Unterhaltsrechts zu lösen. Verzweifeln Sie angesichts dieser Probleme nicht, sondern wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Rechtsanwalt Wolfgang Lutz als Fachanwalt für Familienrecht weiß, worauf es im Scheidungsverfahren ankommt und hilft den Rechtssuchenden nicht nur in Unterhaltsfragen, sondern auch hinsichtlich aller weiteren Folgesachen, die ein Scheidungsverfahren mit sich bringt. Er wird vorrangig für Sie versuchen, außergerichtliche Einigungen herbeizuführen und begleitet Sie im Scheidungsverfahren bis zur Rechtskraft und, soweit erforderlich, auch darüber hinaus.
Versorgungsausgleich
Während des bisherigen Berufslebens mühsam erworbene Rentenanwartschaften müssen für den Fall der Scheidung grundsätzlich geteilt werden. Auch bei dem von Amts wegen im gerichtlichen Scheidungsverfahren durchzuführenden Versorgungsausgleich stellt sich die grundsätzliche Frage: In welcher Höhe hat der Ehepartner Anspruch auf die bisher angesammelten Rentenanwartschaften, und welche Ansprüche kann ich gegenüber dem Ehepartner hinsichtlich seiner Rentenanwartschaften geltend machen? Die Aufgabe des Versorgungsausgleichs ist es, die gleichmäßige Teilhabe der Eheleute an den in der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Versorgungsanrechten zu gewährleisten. Er bezweckt eine Verbesserung desjenigen Ehegatten, der während der Ehe die geringeren Anwartschaften erworben hat. Diverse Erhebungen haben gezeigt, dass die in den meisten Fällen begünstigte und ausgleichsberechtigte Ehefrau eine nicht unerhebliche Aufstockung ihrer Altersversorgung durch den Versorgungsausgleich erhält.
Am 01.092.2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs und damit das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt arbeiten alle mit Familienrecht befassten Personen mit diesem neuen Gesetz, auch Ihr Fachanwalt für Familienrecht. Rechtsanwalt Wolfgang Lutz verschafft Ihnen unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Versorgungsausgleich den notwendigen Durchblick und überprüft zum Beispiel die von den Rentenversicherungen bzw. dem Gericht im Scheidungsurteil vorgenommene Berechnung der Ausgleichsbeträge im Versorgungsausgleich. Bis zur Berechnung dieser Ansprüche im gerichtlichen Verfahren gibt es nach dem aktuellen Versorgungsausgleichsgesetz eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich mit dem Ehepartner zu verständigen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Auch insoweit berät Sie Ihr Fachanwalt für Familienrecht.
Sorgerecht, Umgangsrecht
Gleich nach der Trennung stellt sich im Scheidungsverfahren die weitere Frage, welche Regelungen hinsichtlich der gemeinsamen Kinder zu treffen sind. Vorrangig ist zu klären, wo die gemeinsamen Kinder ihren Aufenthalt haben und wie ein zu gewährendes Besuchsrecht auszugestalten ist. Im Rahmen dieser Scheidungsfolge steht der zentrale Begriff des „Kindeswohls“. Diesen Begriff gilt es zielführend unter Berücksichtigung der Belange der Kinder zu händeln. Insoweit bedarf es ergänzend zu dem juristischen Grundwissen auch einer gewissen psychologischen Feinfühligkeit. Rechtsanwalt Wolfang Lutz ist seit mehr als 20 Jahren auch in diesem Bereich tätig und verliert bei der Suche nach Lösungen im Sorge- und Umgangsrecht nie die Interessen des betroffenen Kindes aus den Augen.
Während die elterliche Sorge in den weit überwiegenden Fällen gemeinsam von beiden Elternteilen ausgeübt wird, muss im Rahmen des zu regelnden Umgangsrechts immer eine individuelle Lösung gefunden werden. Rechtsanwalt Wolfgang Lutz hilft Ihnen insoweit – meist außergerichtlich – angemessene Lösungen zu finden.